Gesetzliche Vorgaben
Was steht in der ENEV - GEG
Folgende gesetzliche Regelungen gelten
Wohngebäude
Ab dem 1.1.2009 benötigt jedes Gebäude welches verkauft oder vermietet wird einen Energieausweis. Häuser bis 5 Wohneinheiten älter Baujahr 1977 benötigen den » bedarfsorientierten Ausweis, jüngere Häuser dürfen wählen ob bedarf - oder » verbrauchsorientiert bewertet werden soll. Neu ab Mitte 2014 müssen in Immobilienanzeigen die Kennwerte aus dem Energiepass dargestellt werden. Ausserdem muss jedem Mieter oder Käufer der Energieausweis ausgehändigt werden.
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Nichtwohngebäude
Die Ausweispflicht für Nichtwohngebäude gilt ab dem 1. Juli 2009. In öffentlichen Gebäuden mit mehr als 1.000 Quadratmetern Nutzfläche muss dann ein Energieausweis gut sichtbar angebracht werden.
Alle Ausweise haben grundsätzlich 10 Jahre Gültigkeit.
Begriffserklärung Energiepässe
Bei den Enerieausweisen wird unterschieden zwischen
Verbrauchsorientierte Energieausweise
Hier wird das Gebäude rein nach den bisherigen Verbräuchen bewertet.
Das Nutzerverhalten z.B. hoher Wärmebedarf bei Familien mit kleinen Kindern oder im anderen extrem der arbeitenden Single mit sehr geringem Wärmebedarf beinflussen das Endergebnis erheblich. Die Bausubstanz welche eigentlich für die Verluste der Wärmeenergie verantwortlich ist wird nicht berücksichtigt. Die Aussagefähigkeit der verbrauchsorientierten E-Pässe ist aus diesem Grund eher fragwürdig. Fördergelder können mit verbrauchsorientierten Energiepässen nicht beantragt werden.
Bedarfsorientierte Energieausweise
Bei der Ausstellung der bedarfsorientierten Energiepässe wird das gesammte Haus gründlich bewertet.
Das Resultat dieser umfassenden Analyse ist eine "Energiekennzahl" welche unter normierten Bedingungen ermittelt wird und damit Häuser untereinander vergleichbar macht. Sowohl die Heiztechnik als auch die Bausubstanz und die Fenster werden analysiert. Die energetische Bewertung wird in einem umfassenden Dokument in schriftlicher Form dargelegt. Zur Beantragung von Fördergeldern können diese Energiebedarfsausweise herangezogen werden.