BAFA-Förderung
2.1.2 | Leistungen - Energieberatung - BAFA-Förderung
Förderung durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle - BAFA
Förderbedingungen BAFA
Bei einer BAFA-Vor-Ort-Energieberatung wird Ihr Gebäude auf energetische Verbesserungs- und Sanierungsmöglichkeiten untersucht. Der aktuelle Energieverbrauch des Gebäudes wird in die Verlustbereiche Transmission, Lüftung, Wärmebrücken, solare Einstrahlungs- und interne Wärmegewinne, sowie in die der Anlagentechnik aufgeteilt.
Für Ihr Gebäude wird entweder ein ca. 50 - 60 Seiten starkes Energiegutachten erstellt oder ein Sanierungsfahrplan. Kostenansätze und Wirtschaftlichkeitsberechnungen werden dargestellt. Die Vorgaben des BAFA sind hierbei sehr eng gesteckt so dass oftmals auch Dinge bewertet werden müssen welche im individuellen Gebäude vielleicht gar keinen Sinn machen.
Sie erhalten somit einen energetischen IST-Zustand und umfangreiche zusätzliche energetische Berechnungen und Empfehlungen für eine energetische Gebäudeverbesserung.
Förderbedingungen
Anträge können gestellt werden für Wohngebäude, deren Baugenehmigung vor dem 31.01.2002 erteilt wurde. Die Gebäudehülle darf anschließend nicht aufgrund späterer Baugenehmigungen zu mehr als 50 % durch Anbau oder Aufstockung verändert worden sein. Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden.
Die Zuschüsse zur Beratung wurden angepasst - Stand 01/2020
Zuschuss in Höhe von 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 1300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Wir sind bei der BAFA registriert, das heisst wir dürfen alle Arten von Beratungen erstellen.