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Leistungen bei der Sanierung von KfW / BEG Effizienzhäuser

Die KfW ist eine der führenden Banken wenn es um die Unterstützung von Sanierungswilligen bei der Gebäudesanierung geht. Die KfW fördert hierbei sowohl Teilsanierungen wie zum Beispiel Austausch von Fenstern, Heizungssanierungen oder Kellerdeckendämmung, aber bei der KfW können auch sehr anspruchsvolle Maßnahmen wie Komplettsanierungen zu KfW-Effizienzhäuser gefördert werden.
Dies alles mit sehr lukrativen Zuschüssen und Zinsen. Hierbei müssen die aktuellen Zinskonditionen und Zuschuss-Konditionen jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung beachtet werden.

www.kfw.de

Grundlage für die Förderung einer Sanierungsmassnahme ist die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten. Wir sind bei der KfW als Energieeffizienzberater registriert bzw. zertifiziert und dürfen alle Sanierungen begleiten, dokumentieren und abwickeln. Zusätzlich zu der reinen Finanzierung der eigentlichen Sanierungsmaßnahme bietet die KfW sowohl beim Neubau als auch beim Bestandsgebäude eine lukrative Unterstützung bei der Baubegleitung an.

Die Honorarkosten des Energie-Effizienz-Experten werden durch die KfW ebenfalls gefördert. Die Förderung ist beschränkt auf 50% der Honorarkosten beim Einfamilienhaus und ist gedeckelt bei einem Maximalbetrag von 5000 €. Bei Mehrfmilienhäusern und Industriegebäuden deutlich mehr. 

Ingenieurbüro Rainer Rosenfelder = Experte für Energieeffizienz

Der Energieeffizienz-Experte der KfW wird in einer Sachverständigenliste der KfW geführt. Als KfW-Experte müssen sowohl theoretische als auch praktische Nachweise zur Listung eingereicht werden. Nur erfahrende Fachleute werden in dieser Liste aufgenommen. Mit dieser Eintragung erhalten wir die Berechtigung sämtliche Berechnungen und Nachweise der KfW auszuführen.

Das Team

Ingenieurbüro für Energieeffizienz

Wir decken alle Bereiche der energetischen Bewertung ab. Dies sowohl im Wohngebäudebereich als auch im Industriebau, dem sogenannten Nichtwohngebäude.

Energieeffizienz-Experte Logo

Mit dieser Eintragung erhält der Sachverständige die Berechtigung sämtliche Berechnungen und Nachweise der KfW auszuführen.

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Aktuelles

  • Sanierungskosten von der Steuer absetzbar

    13. Januar 2020
    Hauseigentümer können seit Januar 2020 - 20 % der Sanierungskosten von der Steur absetzen. Das Ganze bis zu einem Betrag von 40.000,00 € über 3 Jahre.  Es werden Gesamtkosten bis zu 200.000,00 € angerechnet. Dies gilt für Generalsanierungen und Einzelnmassnahmen. Alle Arbeiten müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden.  Eine Kombination mit anderen Förderungen ist nicht möglich.  ...
  • BEG Förderung für Effizienzhaus 55 und 40 ab sofort gestoppt

    13. Januar 2020
    Die neue Regierung hat wegen Überlastung und Unterfinanzierung der Fördertöpfe mit sofortiger Wirkung (24.01.2022) sämtliche BEG Förderung im Neubaubereich  gestoppt. Das heisst im Moment können keine Förderanträge für Effizienzhaus 55 und 40 gestellt werden.  Weitere Infos unter www.kfw.de...
  • BAFA-Förderung von Heizungsaustausch

    25. März 2020
    Die KfW hat sich aus der Förderung für Heizungssanierungen zurückgezogen.  Diese Förderung wird seit Jnuar 2020 von dem BAFA übernommen.  Das BAFA fördert den Austausch von Heizungen allerdings nur über Zuschüsse - KEINE Kredite. Details unter www.bafa.de...

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